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1200 April 6. Leubus.

Bischof Jaroslaw urkundet, dass vor ihm, sowie vor Conrad, Abt, cena dom. und Moses, Prior von Leubus, Bartholomeus, diaconus von Bohrau, bekannt hat, er habe schon längst seine sämmtliche Habe an Leubus geschenkt, er selbst begehre Nichts als bis zu seinem Tode noch auf dem Erbe der Kirche bleiben zu dürfen, ob seine Frau und Kinder etwas erhalten, bleibe ganz der Barmherzigkeit des Abtes anheimgestellt.

Z. Benicus dec., Stephan archid., Martin cancell., mag. Egidius, Gervard can. und Barth.'s Sohn Bogdan, der die väterl. Schenkung bestätigt und auf jeden eigenen Antheil verzichtet.


Staatsarchiv. Aeltestes Copialb. v. Leubus f. 43V und dazu Reg. ep. Vrat. p. 10.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1884; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 1: Bis zum Jahre 1250. Herausgegeben von Colmar Grünhagen.



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